In der Sitzung vom 13.06.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zum projektbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße II“ in der Fassung vom 13.06.2024 gebilligt.
Der Entwurf zum projektbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), kann mit der Begründung (Teil C) und dem Umweltbericht (Teil D), der Schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung vom 04.06.2024, der Potentialschätzung hinsichtlich des Artenschutzes vom 25.05.2022, der Vorplanung zur Wasserbeseitigung vom 24.04.2024 sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 eingesehen werden.