In der Sitzung vom 13.06.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße II“ in der Fassung vom 13.06.2024 gebilligt.
Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), kann mit der Begründung (Teil B) und dem Umweltbericht (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 eingesehen werden.