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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach der letzten Beratung / Entwurfsvorstellungen fand am 17.6.2024 ein Termin bei der Regierung von Schwaben statt ( Telnehmer Frau Diessenbacher RvS, Frau Vareille, Herr Nerlich VG, Bgm, Wecker). Hierbei ging es um die Grundsatzfrage Umbau / Anbau oder kompletter Neubau.

 

Zusammenfassend ist festzustellen das ein Neubau nur gefördert wird wenn die Umbau / Erweiterung mindesten 80 %  der Neubaukosten erreicht.

 

Da unser jetziges Gebäude noch keine 25 jahre alt ist lässt sich bei realistische Betragung

Die 80 % Grenze nicht belastbar darstellen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Es wird nun seitens des Planungsbüros ( Frau Vareille ) ein Entwurf erarbeitet der dann für die Zuschussbeantragung verwendet werden kann wenn der Gemeinderat deisem zugestimmt hat !

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

 

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Anlage/n

 

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