Sachverhalt:
Nach der letzten Beratung / Entwurfsvorstellungen fand am 17.6.2024 ein Termin bei der Regierung von Schwaben statt ( Telnehmer Frau Diessenbacher RvS, Frau Vareille, Herr Nerlich VG, Bgm, Wecker). Hierbei ging es um die Grundsatzfrage Umbau / Anbau oder kompletter Neubau.
Zusammenfassend ist festzustellen das ein Neubau nur gefördert wird wenn die Umbau / Erweiterung mindesten 80 % der Neubaukosten erreicht.
Da unser jetziges Gebäude noch keine 25 jahre alt ist lässt sich bei realistische Betragung
Die 80 % Grenze nicht belastbar darstellen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Es wird nun seitens des Planungsbüros ( Frau Vareille ) ein Entwurf erarbeitet der dann für die Zuschussbeantragung verwendet werden kann wenn der Gemeinderat deisem zugestimmt hat !
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Da bei einem An- und Umbau nicht 80% der Neubaukosten erreicht werden muss die Gemeinde von einem Neubau Abstand nehmen. Der An- und Umbauu des bestehenden Kindergartens soll möglcichst zeitnah erfolgen. Frau Vareille wird sich intensiver mit den Plänen beschäftigen und dem Gemeinderat vorstellen. Der Zuschussantrag sollte bis September gestellt werden können.