Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Nachstehend nochmal die Vorlage aus der Sitzung am 18.1.2024 zur Info.

 

 

Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit dem Wunsch einer Wohnbebauung auf der Flnr. 110, 110/2, 110/3, 110/4 ,befasst, zuletzt in der Sitzung am 28.07.2022 in der die Verwaltung ohne formellen Beschluss gebeten wurde zusammen mit dem Büro OPLA die Umsetzungsmöglichkeiten auch hinsichtlich der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe zu klären. Hierbei soll auch eine Teilfläche der Flnr. 70 mit einbezogen werden um eine größere Fläche überplanen zu können.

Ein Gespräch mit dem Büro OPLA ergab das die Gemeinde Steindorf im Rahmen Ihrer Planungshoheit grundsätzlich eine Planung für diese Flächen aufnehmen kann, inwieweit hier- bei Einschränkungen (z.B. angrenzende Landwirtschaft ) entstehen wurde nicht weiter geprüft. Zur Einbeziehung der Teilfläche Flnr.70 wird bis zur Sitzung ein Gespräch mit dem Eigentümer stattfinden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

An den grundsätzlichen Punkten wie bereits zuletzt aufgeführt ( städtebauliche Beurteilung, Erschließung, Immisionen durch Landwirtschaft usw.) haben sich keine Änderungen ergeben die eine Planung positiv darstellen.

Dies gilt im weiteren unabhängig von der Einbeziehung einer Teilfläche aus Flnr.70.In der Gemeinde Steindorf sind derzeit 3 B-Päne für Wohnbebauung beschlossen / bzw. zur Umsetzung vorgesehen und 2 B-Pläne für Gewerbeflächen im Verfahren womit die Kapazitäten in der Verwaltung / Gemeinderat ausgeschöpft sind und weitere Projekte wie die Erweiterung des Kindergarten, Errichtung eines Bürgerzentrums und die Erneuerung der Ortsdurchfahrt abzuarbeiten sind !

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2024: €

Einmalig 2024: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Gemäß BauGB §1 (Abs.3) es heisst….“die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in Betracht kommen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden“. Aufgrund dessen und der im Sachverhalt auch in den vorangegangenen Sitzungen zu diesem Thema genannten Gründen beschliesst der Gemeinderat derzeit für die im Sachverhalt genannten Flächen kein Bauleitplanungsverfahren einzuleiten bevor die bisher beschlossenen Verfahren abgeschlossen / bzw. umgesetzt sind und weiterer Bedarf an Wohnbaugrundstücken erkennbar ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Situation bzgl. des anliegenden lsndwirtschaftlichen Betriebes immisionsschutzrechtlich bewerten zu lassen.

 

Damaliges Abstimmungsergebnis   7:1

 

 

 

Inzwischen liegt das Gutachten vom Ingenieurbüro Koch aus Fürstenfeldbruck vor.

 

Die Aufgabenstellung war die Prüfung ob und in welchem Umfang auf den Grundstücken

Flnr.110, 110/2, 110/3, 110/4 und einer Teilfläche der Flnr. 70 jeweils Gemarkung Steindorf möglich ist.

 

Im Gutachten ist auf den Seiten 25 und 26 der Bereich dargestellt der für eine Wohnbebauung in Frage kommt. Daraus ergibt sich das die Einbeziehung einer Teilfläche der Fln. 70 nicht möglich ist und somit die angedachte Lösung nach der bisherigen Vorgehensweise (also Kauf der Fläche und anteilige Rückgabe von Flächen nach Planung und Erschliessung) ausscheidet. Die als bebaubaren Flächen dagestellten Bereich scheiden aber wie schon in den vorhergehenden Sitzungen festgestellt aus städtebaulicher Sicht 

Leider aus ! Somit sieht der Gemeinderat keine Möglichkeit dem Wunsch der Entwicklung einer Wohnbebauung zu entsprechen da die Immisionsbeurteilung nicht einfach in einem Bauleitplanverfahren übergangen werden kann und auch Auswirkungen auf die Entwicklung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes hätte.

 

Beschschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschliesst für die im Sachverhalt genannten Flurnummern kein Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

Reduzieren
Anlage/n

     Gutachten Büro Koch     

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.