Sachverhalt:
Nachstehend nochmal die Vorlage aus der Sitzung am 18.1.2024 zur Info.
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit dem Wunsch einer Wohnbebauung auf der Flnr. 110, 110/2, 110/3, 110/4 ,befasst, zuletzt in der Sitzung am 28.07.2022 in der die Verwaltung ohne formellen Beschluss gebeten wurde zusammen mit dem Büro OPLA die Umsetzungsmöglichkeiten auch hinsichtlich der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe zu klären. Hierbei soll auch eine Teilfläche der Flnr. 70 mit einbezogen werden um eine größere Fläche überplanen zu können.
Ein Gespräch mit dem Büro OPLA ergab das die Gemeinde Steindorf im Rahmen Ihrer Planungshoheit grundsätzlich eine Planung für diese Flächen aufnehmen kann, inwieweit hier- bei Einschränkungen (z.B. angrenzende Landwirtschaft ) entstehen wurde nicht weiter geprüft. Zur Einbeziehung der Teilfläche Flnr.70 wird bis zur Sitzung ein Gespräch mit dem Eigentümer stattfinden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
An den grundsätzlichen Punkten wie bereits zuletzt aufgeführt ( städtebauliche Beurteilung, Erschließung, Immisionen durch Landwirtschaft usw.) haben sich keine Änderungen ergeben die eine Planung positiv darstellen.
Dies gilt im weiteren unabhängig von der Einbeziehung einer Teilfläche aus Flnr.70.In der Gemeinde Steindorf sind derzeit 3 B-Päne für Wohnbebauung beschlossen / bzw. zur Umsetzung vorgesehen und 2 B-Pläne für Gewerbeflächen im Verfahren womit die Kapazitäten in der Verwaltung / Gemeinderat ausgeschöpft sind und weitere Projekte wie die Erweiterung des Kindergarten, Errichtung eines Bürgerzentrums und die Erneuerung der Ortsdurchfahrt abzuarbeiten sind !
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2024: €Einmalig 2024: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Die Antragsteller weisen nochmals auf ihren Standpunkt hin.
Herr Neumair erläutert das Gutachten und den Standpunkt der Gemeinde.
Die von den Antragstellern in der Sitzung vorgebrachten Punkte werden vom
Gemienderat nicht mehrheitlich mitgetragen ( Dorfgebiet statt Wohngebiet) .