Bau- und Planungsausschuss - 24.07.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2023/5425 | |||
Ö 4 | 2023/5497 | |||
Ö 5 | 2022/4997-04 | |||
Ö 6 | 2023/5495 | |||
Ö 7 | 2022/5109-01 | |||
Ö 8 | 2023/5298-01 | |||
Ö 9 | 2020/3339-05 | |||
Ö 10 | 2023/5475 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich die Nutzungsänderung nach § 34 BauGB einfügt. Es wird eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB gewährt, da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ widerspricht und dem Vorhaben keine überwiegend öffentlichen Belange entgegenstehen. Aus Sicht des Bau- und Planungsausschusses löst das Vorhaben keinen Stellplatzmehrbedarf aus, der Stellplatznachweis ist damit als erbracht anzusehen.
24.07.2023 - Bau- und Planungsausschuss Ö 10 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich die Nutzungsänderung nach § 34 BauGB einfügt. Es wird eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB gewährt, da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ widerspricht und dem Vorhaben keine überwiegend öffentlichen Belange entgegenstehen. Aus Sicht des Bau- und Planungsausschusses löst das Vorhaben keinen Stellplatzmehrbedarf aus, der Stellplatznachweis ist damit als erbracht anzusehen.
Abstimmungsergebnis:
12:1 |
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Ö 11 | 2018/2226-01 | |||
Ö 12 | 2023/5470 | |||
Ö 13 | 2023/5490 | |||
Ö 14 | 2023/5493 | |||
Ö 14.1 | ||||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2023/5514 |