Bau- und Planungsausschuss - 24.07.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2023/5425 | |||
Ö 4 | 2023/5497 | |||
Ö 5 | 2022/4997-04 | |||
Ö 6 | 2023/5495 | |||
Ö 7 | 2022/5109-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Das Einvernehmen kann beim vorliegenden Fall nur erteilt werden, da aufgrund des nun angebrachten Sichtfensters keine verkehrsrechtlichen Gründe mehr gegen das Vorhaben sprechen, die Abstandsflächen vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück liegen und die Einfriedung überhaupt nur aufgrund der unterschiedlichen Topographie und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines Sockels baugenehmigungspflichtig ist. Durch diesen atypischen Fall wird aus Sicht des Marktes Mering daher kein Präzedenzfall für eventuelle, andere Zäune/Mauern in der näheren Umgebung in dieser Höhe geschaffen.
24.07.2023 - Bau- und Planungsausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Das Einvernehmen kann beim vorliegenden Fall nur erteilt werden, da aufgrund des nun angebrachten Sichtfensters keine verkehrsrechtlichen Gründe mehr gegen das Vorhaben sprechen, die Abstandsflächen vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück liegen und die Einfriedung überhaupt nur aufgrund der unterschiedlichen Topographie und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines Sockels baugenehmigungspflichtig ist. Durch diesen atypischen Fall wird aus Sicht des Marktes Mering daher kein Präzedenzfall für eventuelle, andere Zäune/Mauern in der näheren Umgebung in dieser Höhe geschaffen.
Abstimmungsergebnis:
13:0 |
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Ö 8 | 2023/5298-01 | |||
Ö 9 | 2020/3339-05 | |||
Ö 10 | 2023/5475 | |||
Ö 11 | 2018/2226-01 | |||
Ö 12 | 2023/5470 | |||
Ö 13 | 2023/5490 | |||
Ö 14 | 2023/5493 | |||
Ö 14.1 | ||||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2023/5514 |