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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
02.11.2025 17:15
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Gemeinde Steindorf

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Nisbett, Viktoria