Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.02.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Eresried Süd-Ost“ mit gleichzeitiger 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Vorentwurf gebilligt. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 30.04.2025 bis 30.05.2025.
In der Sitzung vom 31.07.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Eresried Süd-Ost“ sowie den Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.
Der Entwurf zur Bebauungsplanänderung sowie der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.10.2025 bis einschließlich 19.11.2025
öffentlich aus.