Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Bescheid vom 11.12.2024 AZ. 6100-2 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Steindorf für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße II“ genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.