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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorgelegt wird der Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2027 und die Haushaltssatzung 2024 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Der vorgelegte Haushalt 2024 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 5.916.000 €

und im Vermögenshaushalt mit 5.102.800 €

 

Es sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen (Art. 71 GO).

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 985.000 € festgesetzt (Art. 73 GO).

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B werden mit der Haushaltssatzung auf 330 i. H. festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit der Haushaltssatzung auf 315 v. H. festgesetzt.

 

Haushaltsausgleich 2024 bis 2027:

 

Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich, d. h. der Deckung der Ausgaben durch Einnahmen in gleicher Höhe, die ihrerseits Ausfluss des Grundsatzes der Sicherung der Aufgabenerfüllung ist (Art. 61 Abs. 1 GO), enthält Art. 64 Abs. 3 Satz 1 GO:

Die beiden Haushaltsteile, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, sind jeweils für sich in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Einzelheiten zum Ausgleich regelt die KommHV-Kameralistik im fünften Abschnitt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gemäß Art. 63 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes (Art. 54 GO), des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben (Art. 62 Abs. 2 GO), der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 GO), der Abgabensätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 73 GO).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf beschließt in der öffentlichen Sitzung die Haushaltssatzung 2024 (Art. 63, 65 GO).

 

Der Gemeinderat Steindorf beschließt in der öffentlichen Sitzung den Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2027 mit den Anlagen gemäß Art. 64 GO i. V. m. § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik.

 

Der Gemeinderat Steindorf beschließt in der öffentlichen Sitzung den Stellenplan und die Stellenübersicht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 6 KommHV-Kameralistik.

 

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Anlage/n

Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2027   

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