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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 die Fortführung des Bauleitplanverfahrens für den Bereich „Nördlich der Augsburger Straße“ beschlossen und das bisher bereits beauftragte Büro OPLA mit der Fortführung des Verfahrens beauftragt.

 

Zwischenzeitlich wurde der Grunderwerb für das Baugebiet weitestgehend abgeschlossen, so daß das Büro OPLA mittlerweile bereits mit den Planungsarbeiten für den Bplan begonnen hat und auch ein immissionsfachliches Gutachten bereits beauftragt wurde.

 

Allerdings ist zu beachten, daß es für ein Bauleitverfahren in diesem Bereich bereits einen Aufstellungsbeschluß aus dem Jahre 2005 gibt.

Da sich der Umgriff des Bebauungsplangebietes seit dem letzten Aufstellungsbeschluss vom 20.10.2005 im Rahmen der Ausarbeitung des Strukturkonzeptes nochmals deutlich verändert und vorallem vergrößert hat, ist es erforderlich den alten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und für den aktuellen Umgriff einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): 61.135,43 €*

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

* gemäß Kostenangebot des Büros OPLA vom 25.04.2024 betragen die Kosten für das Bauleitverfahren insgesamt netto 51.374,31 EUR zzgl. MWSt., somit brutto 61.135,43 EUR. Dazu kommen dann noch die Kosten für notwendige Fachgutachten, die von der Verwaltung im Einzelfall je nach Bedarf beauftragt werden.

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

6100-6551

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

  1. den Aufstellungsbeschluss vom 20.10.2005 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich der Augsburger Straße“ für den Geltungsbereich der Flur-Nr. 3516, 3513, 3512 und 3510 aufzuheben. Das Verfahren wird hiermit beendet.
  2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich der Augsburger Straße“. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

 

 

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Anlage/n

Lageplan Geltungsbereich  

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