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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Frau Marktgemeinderätin von Thienen hat mit Schreiben vom 18.06.2024 namens ihrer Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN eine Anpassung der Sondernutzungssatzung bezüglich Plakatierung beantragt (vgl. Antragsschreiben in der Anlage inkl. Verordnungen der Gemeinden Merching und Neuried).

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der vorliegende rechtzeitig eingegangene Antrag vom 18.06.2024 (bei der Verwaltung per Mail am selben Tag eingegangen) ist gem. § 24 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Mering (2020-2026) möglichst in der nächsten Sitzung zu behandeln spätestens aber innerhalb 3 Monaten vom Ersten Bürgermeister auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen. Eine materielle also inhaltliche Vorprüfung durch den Ersten Bürgermeister bzw. die Verwaltung findet gem. § 24 Abs. 1 Satz 4 GeschO ausdrücklich nicht statt.

 

Zur Orientierung wird seitens der Verwaltung lediglich die derzeitige Sondernutzungssatzung des Marktes Mering beigelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung der Marktgemeinde wird beauftragt einen Vorschlag zu erarbeiten um das Plakatieren im öffentlichen Raum zu reduzieren und den öffentlichen Raum weitgehend frei von Werbung zu halten und die bestehende Verordnung über Straßensondernutzung anzupassen.

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Anlage/n

Antragsschreiben vom 18.06.2024
Verordnung der Gemeinde Merching vom 15.12.2023

Verordnung der Gemeinde Neuried vom 01.02.2020

Sondernutzungssatzung des Marktes Mering zuletzt geändert am 11.08.2010  

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