Über die Erhöhung der Verpflegungspauschale zum 01.09.2023 wurde im vorhergehenden Tagesordnungspunkt Beschluss gefasst:
Beschlusstext:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Verpflegungspauschale zum 01.09.2023 auf 74,90 € für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und 77,18 € für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr zu erhöhen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering anzupassen.
Die Verpflegungspauschale ist im Jahr 2024 neu zu berechnen.
Durch diesen Beschluss muss die Satzung angepasst werden. Geändert wird der Gebührensatz §5 Nr. 4 und Nr. 5.
§ 5 Gebührensatz Nr. 4 alt:
Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt:
Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen | Betrag | |
1 Tag | 14,55 € | monatlich |
2 Tage | 29,09 € | monatlich |
3 Tage | 43,64 € | monatlich |
4 Tage | 58,18 € | monatlich |
5 Tage | 72,73 € | monatlich |
§ 5 Gebührensatz Nr. 5 alt:
Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt:
Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen | Betrag | |
1 Tag | 15,01 € | monatlich |
2 Tage | 30,02 € | monatlich |
3 Tage | 45,04 € | monatlich |
4 Tage | 60,05 € | monatlich |
5 Tage | 75,06 € | monatlich |
§ 5 Gebührensatz Nr. 4 neu:
- Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt:
Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen | Betrag | |
1 Tag | 14,98 € | monatlich |
2 Tage | 29,96 € | monatlich |
3 Tage | 44,94 € | monatlich |
4 Tage | 59,92 € | monatlich |
5 Tage | 74,90 € | monatlich |
§ 5 Gebührensatz Nr. 5 neu:
Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt:
Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen | Betrag | |
1 Tag | 15,44 € | monatlich |
2 Tage | 30,87 € | monatlich |
3 Tage | 46,31 € | monatlich |
4 Tage | 61,75 € | monatlich |
5 Tage | 77,18 € | monatlich |
Weitere Änderungen sind nicht nötig.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: