Die Erhebung einer Verpflegungsgebühr bei Teilnahme am Mittagessen in den gemeindlichen Kindertagesstätten wird in §1 Buchstabe b der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering (GS/Kitas) geregelt.
Zum 01.09.2023 erhöhen die Caterer der Kindertageseinrichtungen (Mödl und Forster) ihre Preise. Ab diesem Zeitpunkt kostet ein Essen der Fernküche Forster 4,10 €. (bisher 3,90 €), Schul- und Kindergarten-Catering Mödl berechnet ab September 3,70 € für ein Krippen-Essen und 4,10 € für ein Kindergarten-Essen (bisher 3,30 € bzw. 3,70 €).
Unter Berücksichtigung der neuen Preise und des im letzten Jahr beschlossenen Zuschuss durch die Gemeinde in Höhe von 10,00 € pro Monat und Kind erhöhen sich die monatlichen Kosten und die Verpflegungspauschale steigt wie folgt ab September 2023:
Krippe: 74,90 € (bisher 72,73 €)
Kindergarten: 77,18 € (bisher 75,06 €)
Es wird vorgeschlagen, die Erhöhung der Preise ab 01.09.2023, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres umzusetzen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, die Kalkulation für das folgende Kindergartenjahr neu zu berechnen, da sich nicht nur die Preise der Lieferanten verändern, sondern sich auch Erhöhungen des Tarifentgelts und die allgemeine Teuerung der Lebensmittel auf die Kosten auswirken.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: