Aufgrund der Planungsentwicklung – Vorentwurfsplanung zum aktuellen Planungsstand und den derzeit eingeholten Angeboten sind nun die Kosten für Kostengruppe 500 Freianlagen genauer bekannt.
Die derzeitigen Kosten der Kostengruppe 500 basieren auf die eingeholten Angebote für die Lärmschutzwände, welche deutlich höher ausgefallen sind, als die Annahme bei der Vorentwurfsplanung war, da sich herausstellte, dass auf Grund der Erschließungsplanung (Bebauungsplan Nr. 17) das Geländeniveau im Schnitt um ca. 75 cm aufgefüllt werden muss.
Hier ist noch eine Stützmauer an der Ostseite erforderlich (Kostenmehrung dafür ca. 41.950,-- €, brutto).
Die beauftragte schallschutztechnische Untersuchung berücksichtigte die Einwirkungen aus den Flächen innerhalb des Bebauungsplanes – aber auch die aus der im Süden liegenden Schreinerei. Da für den geplanten Kindergarten selbstverständlich Außenspielbereiche vorgesehen sind, sollte um eine adäquate Aufenthaltsqualität zu gewährleisten, ebenfalls eine 3 m hohe Lärmschutzwand entlang der Südseite erstellt werden.
Außerdem sind die Baunebenkosten für die Baustraße der LSW und die Einmessung der LSW dazugekommen.
Für die Geländeanhebung und für die Lärmschutzwände ergibt sich eine Kostenmehrung von:
Anhebung Niveau: 35.252,10 € netto
Mehrkosten LSW: 76.176,42 € netto
111.428,57 € netto
132.599,99 € brutto
Infolge getätigter Einsparungen belaufen sich die tatsächlichen Nettomehrkosten in der KG 500 auf 101.600,10 €, netto (120.904,00 €, brutto).
Zusätzlich soll das Gremium bezüglich einer Erhöhung der Gruppenraumgrößen abstimmen.
Die Betriebserlaubnis für eine Krippengruppe geht generell von 12 Kindern aus. In Ausnahmefällen kann die Größe temporär erhöht werden.
Das Summenraumprogramm geht mit 32 qm Gruppenraumgröße von 2,67 qm je Kind aus.
Aus pädagogischen Gründen und nach Erfahrungen von vergleichbaren Projekten wurde die Krippengruppenraumgröße um ca. 2,5 qm bereits im Zuge des Förderantrages beantragt.
Ebenfalls ist mit den aktuell geplanten 34,65 qm der rechnerische Nachweis für ein zusätzliches Kind bereits gegeben.
Um für sog. „Notfälle“ die Gruppengröße von 12 auf 13 bzw. 14 Kindern erhöhen zu können fand im Vorfeld ein Gespräch mit dem Kreisjugendamt und der Regierung von Schwaben statt, demnach sollten die Gruppenräume um je ca. 5,35 qm vergrößert werden.
Dies bedingt eine Änderung der Planung und eine Kostenmehrung von ca. 75.000,00 €, brutto.
Bei Zustimmung der Vergrößerung der Gruppenräume durch das Gremium muss im Anschluss ein aktualisierter Förderantrag vorgelegt werden.
Das Architekturbüro 3+ glogger.müller.blasi wird zur Sitzung geladen und diesbezüglich referieren und eine aktualisierte Kostenberechnung vorlegen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Im Haushalt 2023 sind unter HHSt. 4649-9400 und in HHSt. 4649-9420 jeweils 500.000,- € eingestellt.