Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Auf dem Anwesen Sedlhofring 5 in Hofhegnenberg soll das bestehende Hofgebäude abgebrochen werden. An dessen Stelle ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle mit den Maßen von 24,00 x 18,00 Meter (plus Vordach mit 6,00 Meter) geplant.
II. Fiktionsfrist
Eingang: *
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: *
Nächste Gemeinderatssitzung: 14.09.2023
* Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage war der Bauantrag noch nicht eingereicht.
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt sechs baurechtliche Nachbargrundstücke. Ob mit dem Bauantrag Nachbarunterschriften vorgelegt werden, ist aktuell noch nicht bekannt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich, soweit anhand der vorliegenden Unterlagen beurteilbar, hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: