Reduzieren

Sachverhalt:

r spezielle Schadenslagen im Landkreis Aichach-Friedberg bedarf es besonderer Ausrüstung, um diese bewältigen zu können. Die gemeindlichen Feuerwehren verfügen flächendeckend über eine Standardausstattung für Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung. Die Standardausrüstung einer gemeindlichen Feuerwehr bemisst sich im Regelfall nach den definierten Szenarien eines kritischen Wohnungsbrandes und eines Verkehrsunfalls mit eingeklemmter Person. Größere Schadenslagen können dahingehend so lange bewältigt werden, wie es ausreicht, mehrere gemeindliche Standardausrüstungen zusammenzunehmen. Sobald Spezialqualifikationen benötigt werden, stößt dieses System jedoch an seine Grenzen.

 

So wurden in den letzten Jahren der Bedarf mehrerer Spezialkomponenten und -qualifikationen identifiziert, deren Beschaffung und Stationierung im Landkreis dringend notwendig oder äerst sinnvoll sind. Mehrere davon wurden auch bereits im Gefahrenabwehrplan von 2018 explizit genannt und zur Beschaffung empfohlen. Aufgrund der Vielzahl an Spezialkomponenten bietet sich hierfür die Umsetzung und Einführung eines Wechselladerfahrzeugkonzepts an. Das Konzept finden Sie in der Anlage.

 

Das Wechselladerfahrzeug (WLF) ist ein Einsatzfahrzeug, das mehrere Hauptaufgaben in einem Fahrzeug vereint. Wechselladerfahrzeuge dienen dem Transport von in oder auf austauschbaren Abrollbehältern (AB) verlasteten, feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln. Ein WLF besteht aus einem Fahrgestell mit Fahrerhaus zur Aufnahme einer Besatzung und einer fest auf dem Fahrgestell montierten Wechselladereinrichtung mit Hakensystem, die zum Auf- und Abladen des jeweiligen Abrollbehälters dient. Abrollbehälter sind wechselbare feuerwehrtechnische Aufbauten, die zum Transport und zur Lagerung von feuerwehrtechnischem Spezialgerät, Löschmitteln und sonstigen Geräten bestimmt sind. Ein Wechselladerfahrzeug kann so binnen Minuten durch die Aufnahme eines anderen Abrollbehälters seinen Einsatzzweck gänzlich ändern.

 

Die Vorteile eines Wechsellader-Konzepts sind zum einen die gewisse Wirtschaftlichkeit und zum anderen die hohe, standortübergreifende Flexibilität. Die Wirtschaftlichkeit resultiert aus der Einsparung eines oder mehrerer Fahrgestelle, die für die feuerwehrtechnische und katastrophenschutztechnische Beladung auf dem Abrollbehälter anderenfalls benötigt würden. Die hohe, standortübergreifende Flexibilität generiert sich aus der flexiblen Zusammenstellung örtlich und überörtlich benötigter Einsatzmittel. Da eine strikte Trennung zwischen örtlich und überörtlich benötigten Einsatzmitteln in den meisten Fällen nicht möglich sein wird, verfolgt dieses Konzept einen ganzheitlichen Ansatz.

 

Bereits seit Ende 2021 ist die Kreisbrandinspektion zusammen mit dem Landratsamt mit der Erstellung des Konzepts beschäftigt.

Am 18.05.2022 wurde das Konzept allen interessierten Feuerwehren im Landkreis vorgestellt. Nach intensiver Diskussion und Weiterentwicklung des Konzepts mit den interessierten Feuerwehren aus Aichach, Aindling, Friedberg und Mering am 21.07.2022 entstand der heutige Entwurf des Konzepts. Dieses wurde am 16.09.2022 in der Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt und ein Stimmungsbild eingeholt. Die Idee zur Realisierung und der Vorschlag zur Umsetzung stießen im Wesentlichen auf breite Zustimmung.

 

Der aktuelle Plan für die Beschaffungen sieht eine Verteilung auf die nächsten 10 Jahre vor. Aus der Zuwendungsplanung ergibt sich aktuell ein Gesamtvolumen des Projekts in Höhe von 3.350.000 €. Dies entspricht einer durchschnittlichen Belastung von 335.000 € p.a.

 

Aktuell erfüllt der Landkreis Aichach-Friedberg seine Pflichtaufgabe aus Artikel 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) durch die Gewährung von Zuschüssen gemäß der Zuwendungsrichtlinie des Landkreises zur Förderung des gemeindlichen Feuerlöschwesens. Die Richtlinie aus dem Jahr 2009 legt den Fokus auf die Unterstützung der Kommunen in ihrer eigenen Zuständigkeit (Förderung von Löschgruppenfahrzeugen und Logistik-Fahrzeugen). Nach Fertigstellung des vom Kreisentwicklungsausschuss am 14.03.2022 beschlossenen neuen Gefahrenabwehrplans für den Landkreis - geplant für 2023 - sollte deshalb die Förderrichtlinie angepasst werden und der Fokus zurück auf die Förderung oder Beschaffung vom Spezialkomponenten gelegt werden. Die Landkreisverwaltung wird hierfür dem zuständigen Kreisgremium nach Abschluss Vorschläge vorlegen.

 

Die Realisierung eines derartigen Konzepts hängt von der Leistungsfähigkeit des Landkreises ab. Alternative 1 zum derzeitigen Konzept ist die Veränderung des Zeitplans und Streckung der Beschaffungen auf einen längeren Zeitraum. Alternative 2 ist die Reduzierung des Umfangs auf weniger Standorte oder weniger Einsatzmittel (Abrollbehälter). Alternative 3 ist die Ablehnung des Gesamtkonzepts. Hierzu ist jedoch zu beachten, dass die Mehrzahl an Spezialkomponenten trotzdem dringend benötigt wird und dann auf anderem Weg transportiert werden muss. Dies bedeutet zum Beispiel die Beschaffung eines Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz und einer Vielzahl von Modul-Rollcontainern mit Spezialausrüstung.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses und des Kreisausschusses am 21.11.2022 sprachen sich beide Ausschüsse für die Umsetzung des Konzepts ohne Änderungen aus, der Kreistag hat dem Konzept am 13.02.2023 ebenfalls zugestimmt. Nach Beschluss des Konzepts durch den Marktgemeinderat kann die weitere Detailplanung zwischen der Kreisbrandinspektion, den beteiligten Feuerwehren und den Gemeindeverwaltungen aufgenommen werden.

 

Das Wechselladerfahrzeug mit dem zunächst für Mering vorgesehenen Abrollbehälter Wasser (AB Wasser; Fassungsvermögen 8.000 Liter) bringt auch für die Gemeinde mit den Ortsteilen Meringerzell, Reifersbrunn und Baierberg sowie außerhalb gelegene Anwesen oder auch Industriebetriebe große Vorteile, da dort das Löschwasser meist nur über lange Schlauchstrecken zur Einsatzstelle gefördert werden kann. Auch für Wald- und Vegetationsbrände (Hartwald, Lechauen, Felder) ist es von großem Vorteil, da das Fahrzeug mit der Löschwasserreserve immer in kürzester Zeit zur Verfügung steht. Mit dem Fassungsvermögen von 8.000 Liter können 8 Minuten überbrückt werden, die im Brandfall für den Erstzugriff entscheidend sein können. Ein Wort noch zu den Kosten: Im Vergleich zu einer Beteiligung am Konzept des Landkreises liegen die Preise beispielsweise für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 (Tankinhalt 4.000 Liter) derzeit im Bereich von gut 300.000 € abzüglich Förderung.


Zum Sitzungstermin wird für ergänzende Ausführungen und Fragen der 1. Kommandant Herr Regau anwesend sein. Er ist gerne auch vorab bereit Fragen aus dem Kreis der Ratsmitglieder zu beantworten und ist dafür unter Tel. 0172 810 3353 erreichbar.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Betrieb einer freiwilligen Feuerwehr ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe nach Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz:

 

Aufgaben der Gemeinden

(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

(2) 1Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. 2Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

(3) Rechtsvorschriften, nach denen die Gemeinden für bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Verhütung oder Eindämmung von Bränden zu sorgen haben (vorbeugender Brandschutz), bleiben unberührt.

(4) 1 Art. 4 Abs. 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung und das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit finden Anwendung. 2Soll die Pflichtaufgabe nach Abs. 1 auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung übertragen werden, sind die betroffenen Kreis- und Stadtbrandräte, Leiter von Berufsfeuerwehren und Feuerwehrkommandanten vorab zu hören. 3Die Vorschriften dieses Gesetzes finden im Falle des Satzes 2 entsprechende Anwendung.

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung:

 

Beschaffungskosten:

1. 2025: erstes WLF-Trägerfahrzeug: keine, da Übernahme durch den Landkreis

2. 2025: AB Wasser/Schaum: geschätzte Kosten 239.190 € abzgl. Förderung Freistaat Bayern 47.190 €, davon 50% der Restkosten, somit aktuell rd. 96.000 €

3. 2028: AB THL schwer/Bahn: geschätzte Kosten 265.370 €, davon 10% der Restkosten, somit aktuell rd. 26.537 €

4. 2032: AB Logistik/Rollcontainer: geschätzte Kosten 150.000 €, davon 10% der Restkosten, somit aktuell rd. 15.000 €

 

Gesamtkosten ohne Preissteigerungen rd. 142.982 €. Gerade für Beschaffungen über das Jahr 2025 hinaus sind die Kosten entsprechend zu aktualisieren.


Des Weiteren fallen Kosten für den Unterhalt gem. beigefügter Vereinbarung an. Für den AB THL schwer / Bahn zahlt der Landkreis eine jährliche Unterhaltspauschale über aktuell 2.300 €, die alle vier Jahre geprüft und ggf. angepasst wird.

 

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): 150.000 €

Einmalig (brutto): €

hrlich (brutto): €

hrlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt für den Haushalts- und Finanzplan 2024 -2027 ff. die gem. dem aktuellen Konzept erforderlichen Haushaltsmittel einzustellen.

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept des Landkreises Aichach-Friedberg für den landkreisweiten Einsatz von Wechselladerfahrzeugen in der Beschlussfassung des Kreistags vom 13. Februar 2023 in Verbindung mit den zusätzlichen Inhalten der Übereignungsvereinbarung vom 16. Mai 2023 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Details zusammen mit Feuerwehr und Kreisverwaltung zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplänen entsprechende Mittel anzumelden und ggfs. weitere erforderliche Beschlüsse den zuständigen Gremien vorzulegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 23:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.