Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Erhöhung der Verpflegungspauschale ab 01.09.2023 zu.
Im Zuge des Beschlusses müssen folgende Anpassungen in der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KTGS vorgenommen werden:
§ 5 Gebühren für Mittagsverpflegung Absatz 2. Alt
Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §5 Nr. 1a Satz 1 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Kindergarten und in der Kinderkrippe beträgt 72,00 € monatlich.
Bei einer tageweisen Buchung laut §5 Nr. 1a Satz 2 fallen folgende Gebühren an:
Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen | Betrag | |
3 Tage | 40,00 € | monatlich |
4 Tage | 54,00 € | monatlich |
5 Tage | 72,00 € | monatlich |
§ 5 Gebühren für Mittagsverpflegung Absatz 2. Neu
Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §5 Nr. 1a Satz 1 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Kindergarten und in der Kinderkrippe beträgt 74,40 € monatlich.
Bei einer tageweisen Buchung laut §5 Nr. 1a Satz 2 fallen folgende Gebühren an:
Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen Betrag | | |
3 Tage | 44,64 € | monatlich |
4 Tage | 59,62 € | monatlich |
5 Tage | 74,40 € | monatlich |
§ 5 Gebühren für Mittagsverpflegung Absatz 3. Alt
Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder bis zum vollendetem dritten Lebensjahr im Kindergarten und in der Kinderkrippe beträgt 69,00 € monatlich.
Bei einer tageweisen Buchung laut §5 Nr. 1a Satz 2 fallen folgende Gebühren an:
Inanspruchnahme Mittagessen in TagenBetrag | | |
3 Tage | 38,00 € | monatlich |
4 Tage | 51,00 € | monatlich |
5 Tage | 69,00 € | monatlich |
§ 5 Gebühren für Mittagsverpflegung Absatz 3. Neu
Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder bis zum vollendetem dritten Lebensjahr im Kindergarten und in der Kinderkrippe beträgt 72,00 € monatlich.
Bei einer tageweisen Buchung laut §5 Nr. 1a Satz 2 fallen folgende Gebühren an:
Inanspruchnahme Mittagessen in TagenBetrag | | |
3 Tage | 43,20 € | monatlich |
4 Tage | 57,60 € | monatlich |
5 Tage | 72,00 € | monatlich |
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
| |
Durch die Erhöhung der pauschalierten Essensgeldabrechnung werden die anfallenden Kosten für Mahlzeiten gedeckt.
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: