Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Im östlichen Bereich des landwirtschaftlichen Gebäudes wird aus statischen Gründen der Einbau eines liegenden Fachwerks zur Aufnahme von Windlasten als Ersatzmaßnahme für eine auszubauende Betonkappendecke beantragt. Die Kubatur des Gebäudes ändert sich durch die Maßnahme nicht.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 09.06.2023
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 08.08.2023
Nächste Gemeinderatssitzung: 27.07.2023
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden vollständig erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Das Vorhaben im Innenbereich ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, da die Kubatur des Gebäudes nicht verändert wird.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: