Bau- und Planungsausschuss - 25.07.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/4967-01 | |||
Ö 4 | 2022/5000 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Variante 1:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Bezüglich der Überlappung der Abstandsflächen des Bestandsgebäudes und des geplanten Neubau auf dem Grundstück (Nichteinbringung der südlichen Abstandsfläche von 4,65 Meter Tiefe) wird eine Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe des Marktes Mering erteilt bzw. einer Abweichung von den Abstandsflächen durch das Landratsamt im Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt. Die weiteren Abstandsflächen sind im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.
Variante 2:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nicht, da sich das Vorhaben zwar gemäß § 34 BauGB einfügt, aber die Abstandsflächen zum Bestandsgebäude auf dem Grundstück gemäß Abstandsflächensatzung des Marktes Mering nicht einhält. Aufgrund der deutlichen Überschreitung/Überlappung der Abstandsflächen bei der vorliegenden Planung (Nichteinbringung der südlichen Abstandsfläche von 4,65 Meter Tiefe) wird eine Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe des Marktes Mering in diesem Umfang nicht in Aussicht gestellt. 20.06.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 4 - geändert beschlossen Beschluss:
Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag des Zweiten Bürgermeisters Hummel auf Vertagung der Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid in die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 25.07.2022. Abstimmungsergebnis:
12:1 25.07.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 4 - zur Kenntnis genommen Beschluss:
keine Beschlussfassung
Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | 2022/5039 | |||
Ö 6 | 2022/5036 | |||
Ö 7 | 2022/5028 | |||
Ö 8 | 2018/2443-03 | |||
Ö 9 | 2022/4999-01 | |||
Ö 10 | 2017/1932-03 | |||
Ö 11 | 2022/5027 | |||
Ö 12 | 2022/5045 | |||
Ö 13 | 2022/5056 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2022/5068 |